Zuschüsse zur Arbeitsplatzbrille

Zuschüsse zur Arbeitsplatzbrille Den Durchblick behalten!

Die Sehkraft verändert sich und leider nicht immer so wie gewünscht. Aber: Wenn im Rahmen der regelmäßigen arbeitsmedizischen Untersuchung festgestellt wird, dass am Arbeitsplatz eine Brille erforderlich ist, kann diese mit 65€ bezuschusst werden!

So funktioniert's

  • Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung wird festgestellt, dass eine Brille für eure dauerhafte Bildschirmtätigkeit (täglich über 4 Stunden) erforderlich ist (entweder neu oder Bestätigung der bestehenden Notwendigkeit einer Arbeitsplatzbrille).
  • Nach Feststellung könnt ihr losziehen und eine neue Brille kaufen.
  • Den Bescheid der arbeitsmedizinischen Untersuchung und die Rechnung der Brille jeweils in Kopie/Bild beim Dienstvorgesetzten (nicht der Personalabteilung!) einreichen.
  • Ihr erhaltet 65€ erstattet (oder den Wert der Brille bis 65€)!

Alles auf einen Blick

"Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."

(Alexandre Dumas der Ältere)